Jägerkaserne Trier

Offener Wettbewerb für Stadtplaner mit Landschaftsarchitekten // Trier 2015

Leistungen der FSW Düsseldorf

  • Vorbereitung, Organisation und Gesamtkoordination des Wettbewerbs
  • Formale und technische Vorprüfung
  • Dokumentation

Die zentrale Aufgabe des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs ist die Konversion/Neuordnung der ehemaligen Jägerkaserne in Trier West und dem benachbarten ehemaligen Busbetriebshof der Stadtwerke Trier (SWT). Das Wettbewerbsgebiet liegt inmitten einer heterogenen städtebaulichen Situation und besitzt über die Lage an der „grünen Silhouette“ des Markusberges eine besondere Standort-begabung für das Wohnen. Die aktuellen Trierer Initiativen zur Verbesserung des Wohnungsangebots zielen auf eine neue Qualität des kostengünstigen und Ressourcen schonenden Wohnens innerhalb der wachsenden Stadt. Die städtebaulich-freiraumplanerische Konzeption für das integriert liegende Wettbewerbsgebiet soll in diesem Zusammenhang Vorbildfunktion übernehmen und vor allem das Wohnen für unterschiedlichste Segmente und typologische Mischungen vorbereiten. Die Ergebnisse des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs sollen für die weiteren planerischen Aktivitäten eine geeignete Basis herstellen. Das Wettbewerbsgebiet ist eingebunden in zahlreiche übergeordnete Planungsaktivitäten der letzten Jahre. Die zukünftigen Freiräume der zentralen Flächen (engeres Wettbewerbsgebiet/Realisierungsteil) der Jägerkaserne und des ehemaligen Busdepots (SWT-Fläche) sind als bedeutender Bestandteil eines übergeordneten Grünzuges „Vom Lenus-Mars-Tempel zur Mosel“ zu verstehen. Als besonders spannungsvolle Aufgabe gilt dabei innerhalb dieses weiteren Wettbewerbsgebietes/Ideenteils, den für das gesamte Stadtgebiet Trier-West bedeutenden Grünzug „Vom Lenus-Mars-Tempel zur Mosel“ freiraumplanerisch zu bearbeiten und somit seine spätere Realisierung unter einem „Gestaltleitbild“ vorzubereiten. Der Durchführung des Wettbewerbs liegt die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013), in der Fassung vom 31.1.2013 zugrunde, soweit in einzelnen Punkten dieser Auslobung nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist (§ 2 Abs. 4 RPW). An der Vorbereitung der Auslobung hat die Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt (§ 2 Abs. 4 RPW). Die Auslobung wurde dort unter der Nr. 2/13/15 registriert.

Jägerkaserne Trier

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